Diese Pflichten und Fristen erwarten Wohnungseigentümer 2025
Du bist Wohnungseigentümer und möchtest wissen, welche Änderungen und Pflichten ab 2025 auf dich zukommen? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Neue Regelungen zur Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende Veränderungen für Wohnungseigentümer in Kraft. Neben der erweiterten Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gibt es weitere Vorschriften, die zu beachten sind.
Erweiterung der Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Erweiterung der Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen in Kraft. Neue oder erweiterte Anlagen dürfen nun bis zu 30 kW Peak pro Wohneinheit betragen, wobei eine Freigrenze zu beachten ist, um die Steuerbefreiung nicht zu verlieren. Es handelt sich dabei um eine bedeutende Veränderung, die Wohnungseigentümer bei der Installation oder Erweiterung von PV-Anlagen berücksichtigen müssen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
E-Rechnungspflicht für Vermieter ab 2025
Eine weitere wichtige Neuerung ab 2025 betrifft die E-Rechnungspflicht für vermietende Eigentümer. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Vermieter elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können, unabhängig von ihrer Umsatzsteuerpflicht. Diese Änderung erfordert eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema E-Rechnungen und gegebenenfalls die Implementierung geeigneter Softwarelösungen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Verpflichtende Installation von Smart Metern
Ab dem 1. Januar 2025 sind Smart Meter in bestimmten Haushalten gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft Haushalte mit hohem Stromverbrauch oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Für andere Haushalte bleibt der Einbau eines digitalen Stromzählers optional. Die Installation von Smart Metern eröffnet neue Möglichkeiten der Energieeffizienz und -überwachung, erfordert jedoch auch eine rechtzeitige Planung und Umsetzung seitens der Wohnungseigentümer.
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für Wärmepumpen
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, die bis zum 30. September 2025 umgesetzt sein muss. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine gerechtere und transparentere Abrechnung der Heizkosten zu gewährleisten. Wohnungseigentümer müssen daher sicherstellen, dass die erforderlichen Geräte zur Verbrauchserfassung rechtzeitig installiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Bestandsaufnahme für Etagenheizungen gemäß Gebäudeenergiegesetz
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen Wohnungseigentümergemeinschaften bis Ende 2024 eine Bestandsaufnahme ihrer Etagenheizungen durchführen. Diese Aufnahme umfasst wichtige Informationen wie Alter, Art und Funktionsfähigkeit der Heizungsanlagen. Die rechtzeitige Erfassung und Dokumentation dieser Daten ist entscheidend, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. **Frage: Bist du bereits auf die neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2025 vorbereitet? 🏠**