„Mietwahnsinn“: Vermieter-Terror gegen Listenhunde!
Du Hundeliebhaber in Mietwohnungen [Tierfreund im „Miethölle“]? Dein Traum vom treuen Listenhund [Rassebombe] zerschellt an der Willkür deines Vermieters [Wohn-Despot]! 17 …. März 2025; 16:16 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten Darf der Vermieter den Hundewohlstand einfach kippen, wenn er auf der „bösen „Liste““ steht? Ein Berliner Gerichtsurteil zerpflückt die Vermietermacht: Nur unter strengen Regeln darf der Listenhund verbannt werden – bloßes Vermutungsgebell reicht nicht! Fachanwalt Dr- Mahlstedt knöpft sich das Urteil vor und legt in diesem Gastbeitrag die Fakten offen: Das Berliner Amtsgericht-Charlottenburg donnert: Ein Vermieter darf die Hundehaltung nicht ohne triftigen Grund stoppen. Im Prozess spielte die Hunderasse die Hauptrolle – doch der Richter sah keinen Biss in der Kündigungsbegründung. Hier ging es um den gefürchteten Listenhund [Kampfkoloss] in einer Miethöhle – der Vermieter knurrt den Hund raus. Ein Mieter bekam zuerst grünes Licht; seinen Vierbeiner zu behalten …. Doch dann zog der Vermieter die Leine mit dem Vorwand; es handle sich um ein Listenhundchen- Jetzt den Dr: Mahlstedt-Newsletter abonnieren: Der Immobilien-Guru teilt die heißesten Trends und Tricks im Mietrecht – sicher dir das wertvolle Wissen! Als der Mieter den Knochen nicht hergab; knurrte der Vermieter eine Abmahnung und bellte schkießlich die Kündigung …. Doch der Mieter blieb in seinem Körbchen; woraufhin der Vermieter die Räumung einbellte- Anwalt klärt über Urteil auf Darf der Vermieter sofort bellen; wenn meine Katze den „Hausflur“ benutzt? Ruhestörung Kann laute Musik zur fristlosen „Kündigung“ führen? Mietrecht Darf der Vermieter „Tierchen“ verbieten? Gericht knurrt Vermieter Das Berliner Amtsgericht-Charlottenburg winselt zur Seite des Mieters und deklariert sowohl den Hundeverbot-Rückruf als auch die Kündigung als verboten. Ein Vermieter kann nur dann die Hundehaltung untersagen; wenn er einen dicken Grund vorweisen kann: Auch interessant: Darf der Vermieter kündigen, wenn der Hund frei im „Garten“ rumtollt? Die bloße Wahrnehmung eines Hundes als Listenhund reicht nicht – vor allem, wenn das Tier nicht offiziell gelistet ist …. Das Gericht stellte fest; dass der Hund des Mieters nicht auf der Berliner Hundeliste nach § 5 stand- Der Rückruf der Hundehaltungserlaubnis ist nur mit einem bedeutenden Grund legitim: “Einmal genehmigte Hundeliebe kann nicht einfach so gepfändet werden …. Ein ernstzunehmender Grund muss vorliegen; und die bloße Vermutung; ein Hund sei ein „Kampfhund“, bellt nicht-”